Als Gastautor bei Handwerker-Dialog Beiträge präsentieren
Herzlichen Dank für Ihren Besuch beim Blog und Newsportal Handwerker-Dialog. Wir freuen uns sehr, dass Sie hergefunden haben.
Wir sind ständig auf der Suche nach Gastautoren. Sie verfügen über Kenntnisse aus der Handwerksbranche und wollen Ihr Wissen mit anderen Besuchern teilen? Schreiben Sie doch einfach einen Fachartikel für eine unserer Rubriken. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Kontaktaufnahme und Ihre Bewerbung zum Gastautor.
Da wir unseren Besuchern qualitativ hochwertige Beiträge zur Verfügung stellen wollen prüfen wir jeden Beitrag vor der endgültigen Veröffentlichung.
Der Fachbeitrag eines Gastautor sollte folgende Eigenschaften aufweisen
- Ihr Beitrag passt in die Handwerkerbranche, ist für Besucher, Handwerker und Unternehmer interessant und passt in eine der Rubriken „Finanzen“, „Fuhrpark“, „Internet“, „Marketing“, „Personal“, „Recht & Steuern“, „Technik“, „Umwelt“ oder „Wirtschaft“. Selbstverständlich freuen wir uns auch über Gastautor Beiträge zu neuen Produkten bzw. Erfahrungsberichte zu einem Produkt.
- Sie schreiben über Themen die Sie faszinieren und begeistern
- Ihr Beitrag hat incl. Leerzeichen eine Länge von mindestens 1500 Zeichen (gerne auch länger)
- Der Artikel beinhaltet keine Werbung und ist neutral verfasst.
- Ihr Beitrag hat eine aussagekräftige Überschrift
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Content einzigartig und originell ist und es sich nicht um „Duplikat Content“ handelt.
- Berücksichtigen Sie bitte, dass keine Urheberrechte in Ihrem Beitrag verletzt werden
Was haben Sie für einen Vorteil als Gastautor?
- Publikation auf den Social Media Plattformen von Handwerker-Dialog
- Tweeds zu Ihrem Beitrag
- Erreichen von interessierten und netten Lesern
- Ein Backlink zu Ihrer Webseite
Jetzt als Gastautor bewerben
Senden Sie uns über das „Gastautor – Formular“ folgende Informationen zu:
- Vor- und Nachname
- Firma
- Funktion in Ihrem Unternehmen
- E-Mail Adresse
- Themen über die Sie gerne schreiben
Bitte beachten Sie, dass wir kein Honorar an Gastautoren für Beiträge bezahlen.