Schönheitsrenovierungen bei Auszug

Foto: Handwerker-Dialog

In vielen deutschen Mietverträgen finden sich Klauseln, die den Mieter zu sogenannten Schönheitsrenovierungen bei Auszug verpflichten. Doch genaue Beschreibungen, was darunter zu verstehen ist, fehlen oft. Sind Vermieter mit dem Zustand einer Wohnung bei dem Auszug nicht zufrieden, behaupten sie dann, dass diese Vertragsklausel nicht erfüllt sei und behalten die Kaution oder einen Teil davon ein. So trifft man sich regelmäßig vor Gericht und streitet über die Schönheitsrenovierungen wie ein Artikel von Immowelt belegt.

 

Schönheitsrenovierungen müssen, wenn sie vom Mieter vorgenommen werden sollen, tatsächlich im Mietvertrag verankert sein. Sie umfassen allerdings auch nur solche Instandsetzungsarbeiten, die übliche Abnutzungserscheinungen beseitigen. Das sind Tätigkeiten wie Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Rohren und Heizkörpern, Türen oder Fenstern. Das Abschleifen von Dielen oder Holzverkleidungen gehört nicht zu den Schönheitsrenovierungen! Sie dürfen auch nicht per Vertrag auf die Mieter abgewälzt werden! Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.

 

Für das übliche Renovieren von Wohnräumen darf der Vermieter im Mietvertrag Fristen vorschlagen. So kann die Renovierung von Küchen und Bädern in einem Turnus von 3 Jahren verlangt werden. Wohn- und Schlafräume und Flure oder Dielen sollten alle 5 Jahre, die Nebenräume oder auch Türen und Fenster alle 7 Jahre gestrichen werden. Die Fristen dürfen jedoch nicht starr sein. Vorrang hat stets der Bedarf des Mieters nach einem Tapetenwechsel. Vermieter können jedoch Schönheitsrenovierungen bei Auszug verlangen, wenn diese versäumt wurden und und fordern, alle Räume malermäßig instand zu setzen. Sie dürfen auch verlangen, dass die Wohnung farbmäßig wieder so hergestellt wird wie beim Einzug.

 

Die Mieter müssen die Arbeiten fachgerecht ausführen oder ausführen lassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen Handwerker mit diesen Schönheitsrenovierungen bei Auszug zu verpflichten. Darauf weisen auch renommierte Immobilienmakler hin. Solch eine Formulierung im Mietvertrag ist ebenfalls nicht rechtswirksam.

 

Um spätere Rechtsstreite zu vermeiden, empfiehlt sich eine Dokumentation des Zustandes des Mietobjektes. Bereits vor dem Einzug in die Wohnräume sollten die Zimmer fotografiert und alle bereits vorliegenden Mängel notiert werden. Streitpunkte sind zum Beispiel oft Risse in Fliesen oder auch defekte Fenster. Quittungen für das Renovierungsmaterial aufzuheben lohnt sich, wenn nach dem Auszug Versäumnisse bei Schönheitsrenovierungen unterstellt werden. Mieter sollten sich auch während der Wohnungsabnahme alle Absprachen dokumentieren, die mit dem Vermieter oder seinem Vertreter geschlossen werden. Genau Vermerke über vorliegende Mängel oder Forderungen vom Vermieter helfen bei einem späteren Rechtsstreit. Dieses Protokoll sollte auch gleich vor Ort unterzeichnet werden.

 

Vermieter haben das Recht, ihren Mietern die Kosten für Schönheitsrenovierungen bei Auszug in Rechnung zu stellen, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Für die Deckung dieser Beträge ist auch ein Einbehalt der Kaution möglich. Wohnungsnutzer, die hier fair behandelt werden möchten, sollten ihre Rechte hinsichtlich der Schönheitsrenovierungen kennen und ihre Argumente mit einer ausführlichen Dokumentation für einen Streit vor Gericht sammeln.

 

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